Schulklassen · Firmen, Vereine & private Gruppen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten für Veranstaltungen mit Schulklassen sowie für Veranstaltungen mit Firmen, Vereinen und privaten Gruppen. Für Ferienlager gelten die Teilnahmebedingungen.

A. AGB Schulklassen

Stand Dezember 2023 · gilt für alle Veranstaltungen mit Schulklassen

1. Allgemeine Bedingungen

Die Bedingungen in diesem Dokument regeln die allgemeinen Grundsätze zu den Verträgen für Schulklassenveranstaltungen mit Erlebnisfahrten. Sämtliche Punkte gelten für alle Veranstaltungen mit Schulklassen, sofern im Vertrag keine Abweichungen vereinbart wurden.

Diese Bedingungen gelten nur für die Zielgruppe Schulklassen. Für alle anderen Zielgruppen gelten entsprechend andere Bedingungen.

2. Vertrag

Mit dem Vertrag zwischen Erlebnisfahrten und dem Kunden werden Datum, Dauer und Art der Veranstaltung geregelt. Bei Pauschalangeboten gelten die Kosten gemäss Vertrag für alle Leistungen, ausgenommen zusätzliche Kostenpunkte, welche extra im Vertrag vermerkt werden.

Bei Angeboten pro Person gelten die Kosten für die im Vertrag vereinbarten Teilnehmer*innen.

Der Vertrag wird in digitaler Form ausgestellt. Ein Exemplar wird dem Kunden nach Unterschrift aller Vertragspartner zugestellt.

3. Datenschutz

Erlebnisfahrten gewährleistet, dass keine Daten über Teilnehmer*innen oder Kund*innen an Drittpersonen oder Firmen weitergegeben oder verkauft werden, die nichts mit der Veranstaltung zu tun haben.

Sofern Daten über Teilnehmer*innen oder Betreuer*innen für die Durchführung relevant sind, behalten wir uns vor, die Daten an die entsprechenden Personen weiterzugeben.

Ein vertraulicher Umgang mit sensiblen Informationen ist stets gewährleistet.

4. Bildrechte

Erlebnisfahrten würde gerne von möglichst allen Veranstaltungen Fotos und/oder Videoaufzeichnungen machen. Wir respektieren das Recht am eigenen Bild und verwenden nur Bilder von Personen, welche die Einwilligung zur Verwendung der Bilder gegeben haben. Die verantwortlichen Lehrpersonen erhalten im Vorfeld ein Formular zur Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten oder die Teilnehmenden (bei volljährigen Teilnehmenden).

Erlebnisfahrten garantiert einen respektvollen Umgang mit dem Bildmaterial und gibt keine Bildrechte an andere Firmen oder Personen weiter.

Nach den Veranstaltungen können die Bilder den Lehrpersonen zugänglich gemacht werden, damit diese die Bilder an die Teilnehmer*innen weitergeben können. Ebenfalls kann es sein, dass bereits während der Veranstaltung Bilder in den Onlinemedien von Erlebnisfahrten erscheinen (Webseite, Facebook etc.).

5. Versicherungen

Sämtliche Versicherungen (Haftpflicht, Krankenkasse, Diebstahl, Unfall etc.) sind Sache der Teilnehmer*innen. Über Erlebnisfahrten können keine Versicherungen abgeschlossen werden.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Diese kann nicht direkt bei Erlebnisfahrten abgeschlossen werden. Informationen zu möglichen Versicherungen erhalten Sie von uns.

6. Absage der Veranstaltung seitens Kunde

Eine Absage einer gebuchten Veranstaltung hat in jedem Fall schriftlich (per E-Mail oder per Post) an Erlebnisfahrten zu erfolgen. Folgende Kosten werden für eine Absage seitens Kunde in Rechnung gestellt:

  • This is some text inside of a div block.
  • This is some text inside of a div block.
  • This is some text inside of a div block.

Werden im Falle einer Absage Kosten durch die Hausvermieter fällig (wenn Erlebnisfahrten das Haus gebucht hat), werden diese Kosten zu 100 % an den Kunden weitergegeben.

Bei Verpflegungsoptionen wird der Anteil für die Lebensmittel nicht verrechnet, sofern die Absage vor dem Einkauf der Lebensmittel erfolgt.

Reisen im Reisebus können vor der Anreise storniert werden; es gelten in diesem Fall die AGB der Firma Kopf Reisen AG aus Weisslingen.

Im Falle eines gleichwertigen Ersatzes können die Kosten gegebenenfalls reduziert werden.

Werden einzelne Teilnehmer*innen früher aus dem Lager oder während einer anderen Veranstaltung nach Hause geschickt oder abgeholt bzw. kommen sie später ins Lager oder zur Veranstaltung dazu, besteht kein Anspruch auf Reduktion.

7. Kostenzusammenstellung

Die Kosten für eine Veranstaltung setzen sich aus den im Vertrag genannten Punkten zusammen. Die Veranstaltungen werden zu 100 % durch die Kosten des Kunden gedeckt.

Kosten, welche nicht im Vertrag genannt werden und auf Wunsch des Kunden entstehen, können separat in Rechnung gestellt werden.

8. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung seitens Erlebnisfahrten

Erlebnisfahrten behält sich vor, eine Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt abzusagen oder abzubrechen, wenn die Sicherheit der Teilnehmer*innen, Betreuer*innen und Mitarbeiter*innen nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Im Krankheitsfall der Betreuer*innen von Erlebnisfahrten wird nach Möglichkeit ein Ersatz gesucht. Ist in Ausnahmefällen kein Ersatz verfügbar, reduzieren sich die Kosten um den Anteil der Betreuung (Programmkosten) durch Erlebnisfahrten.

9. Verantwortung

Die Lehrpersonen behalten während allen Veranstaltungen von Erlebnisfahrten die Aufsichtspflicht über ihre Schüler*innen. Die Aufsichtspflicht gilt auch dann, wenn die Lehrpersonen bei einer Aktion nicht direkt dabei sind. Die Betreuer*innen von Erlebnisfahrten unterstützen die Lehrpersonen, haben aber keine Aufsichtspflicht.

Mitarbeiter*innen von Erlebnisfahrten haben einzig eine sogenannte Fachsportaufsicht. Bei allen fachsportlichen Aktivitäten (z. B. Kletteraktionen) haben die Mitarbeiter*innen die Aufsicht über die direkt an der Aktion teilnehmenden Teilnehmer*innen.

Die Lehrpersonen sind selbst dafür verantwortlich, bei Aktivitäten im und am Wasser die nötigen Kenntnisse im Rettungsschwimmen mitzubringen. Eventuell kann Erlebnisfahrten die Lehrpersonen je nach Ausbildung des eingeteilten Personals unterstützen.

10. An- und Rückreise

Wenn die An- und Rückreise über Erlebnisfahrten gebucht wurde, gelten zusätzlich zu unseren AGB die jeweiligen AGB der Transportunternehmen. Die Firma wird jeweils angegeben, und die AGB können bei Bedarf über deren Webseite oder bei uns eingefordert werden.

Sollten zum Zeitpunkt der An- und Rückreise grössere Preisschwankungen bei den Dieselpreisen vorliegen, können diese dem Kunden verrechnet werden. Wird uns ein Aufpreis aufgrund von Teuerung in Rechnung gestellt, werden die effektiven Mehrkosten an den Kunden weiterverrechnet.

Bei Reisen, welche nicht über uns gebucht wurden, liegt die Verantwortung für die Durchführung der Reise beim Kunden.

11. Vorbereitungsmaterial

Erlebnisfahrten stellt den Lehrpersonen Vorbereitungsmaterial für die Veranstaltungen zur Verfügung (je nach Ausmass der Veranstaltung in unterschiedlicher Ausführung). Wenn bereits vorher Material oder Informationen gebraucht werden, setzen Sie sich jederzeit mit Ihrer Ansprechperson in Verbindung.

B. AGB Firmen, Vereine & private Gruppen

Stand 29. Dezember 2023 · gilt für alle Veranstaltungen mit Firmen, Vereinen und privaten Gruppen

1. Allgemeine Bedingungen

Die Bedingungen in diesem Dokument regeln die allgemeinen Grundsätze zu den Verträgen für Anlässe von Firmen, Vereinen oder privaten Gruppen mit Erlebnisfahrten. Sämtliche Punkte gelten für alle Veranstaltungen mit Firmen, Vereinen oder privaten Gruppen, sofern im Vertrag keine Abweichungen vereinbart wurden.

Diese Bedingungen gelten nur für die Zielgruppen Firmen, Vereine und private Gruppen. Für alle anderen Zielgruppen gelten entsprechend andere Bedingungen.

2. Vertrag

Mit dem Vertrag zwischen Erlebnisfahrten und dem Kunden werden Datum, Dauer und Art der Veranstaltung geregelt. Bei Pauschalangeboten gelten die Kosten gemäss Vertrag für alle Leistungen, ausgenommen zusätzliche Kostenpunkte, welche extra im Vertrag vermerkt werden.

Bei Angeboten pro Person gelten die Kosten für die im Vertrag vereinbarten Teilnehmenden.

Der Vertrag wird dem Kunden digital zugestellt; bei Bedarf kann der Vertrag auch in Papierform ausgestellt werden. Der Vertrag ist unterzeichnet zu retournieren.

3. Datenschutz

Erlebnisfahrten gewährleistet, dass keine Daten über Teilnehmende oder Kunden an Drittpersonen oder Firmen weitergegeben oder verkauft werden, die nichts mit der Veranstaltung zu tun haben.

Sofern Daten über Teilnehmende oder Betreuende für die Durchführung relevant sind, behalten wir uns vor, die Daten an die entsprechenden Personen weiterzugeben.

Ein vertraulicher Umgang mit sensiblen Informationen ist stets gewährleistet.

4. Bildrechte

Erlebnisfahrten würde gerne von möglichst allen Veranstaltungen Fotos und/oder Videoaufzeichnungen machen. Wir respektieren das Recht am eigenen Bild und verwenden nur Bilder von Personen, welche die Einwilligung zur Verwendung der Bilder gegeben haben. Die verantwortlichen Personen der Gruppe erhalten im Vorfeld ein Formular zur Unterschrift durch die Teilnehmenden. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Unterschrift der Eltern notwendig.

Erlebnisfahrten garantiert einen respektvollen Umgang mit dem Bildmaterial und gibt keine Bildrechte an andere Firmen oder Personen weiter.

Nach den Veranstaltungen können die Bilder der verantwortlichen Person zugänglich gemacht werden, damit diese die Bilder an die Teilnehmenden weitergeben kann. Ebenfalls kann es sein, dass bereits während der Veranstaltung Bilder in den Onlinemedien von Erlebnisfahrten erscheinen (Webseite, Facebook etc.).

5. Versicherungen

Sämtliche Versicherungen (Haftpflicht, Krankenkasse, Diebstahl, Unfall etc.) sind Sache der Teilnehmenden. Über Erlebnisfahrten können keine Versicherungen abgeschlossen werden.

Wir empfehlen bei mehrtägigen Veranstaltungen den Abschluss einer Reiseversicherung.

6. Absage der Veranstaltung seitens Kunde

Eine Absage einer gebuchten Veranstaltung hat in jedem Fall schriftlich (per E-Mail oder per Post) an Erlebnisfahrten zu erfolgen. Folgende Kosten werden für eine Absage seitens Kunde in Rechnung gestellt:

  • This is some text inside of a div block.
  • This is some text inside of a div block.
  • This is some text inside of a div block.

Es gilt die entsprechende Frist bei Eingang der schriftlichen Abmeldung bei Erlebnisfahrten.

Werden im Falle einer Absage Kosten durch die Hausvermieter fällig (wenn Erlebnisfahrten das Haus gebucht hat), werden diese Kosten zu 100 % an den Kunden weitergegeben.

Im Falle eines gleichwertigen Ersatzes können die Kosten gegebenenfalls reduziert werden.

Wenn einzelne Teilnehmende eine Veranstaltung früher verlassen (Krankheit, private Gründe), besteht kein Grund zur Reduktion des Preises.

Es besteht keine Möglichkeit, über Erlebnisfahrten eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen. Bei grösseren Veranstaltungen empfehlen wir Ihnen, persönlich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.

Bei gebuchten Reisen mit unserem Transportpartner gelten für Stornierungen der Reisebusfahrten die AGB der Kopf Reisen AG. Allfällige uns in Rechnung gestellte Stornogebühren werden dem Kunden 1:1 in Rechnung gestellt.

Allfällige Stornogebühren von weiteren Drittanbietern werden im Falle einer Stornierung dem Kunden 1:1 in Rechnung gestellt.

7. Kostenzusammenstellung

Die Kosten für eine Veranstaltung setzen sich aus den im Vertrag genannten Punkten zusammen. Die Veranstaltungen werden zu 100 % durch die Kosten des Kunden gedeckt.

Kosten, welche nicht im Vertrag genannt werden und auf Wunsch des Kunden entstehen, können separat in Rechnung gestellt werden.

8. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung seitens Erlebnisfahrten

Erlebnisfahrten behält sich vor, eine Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt abzusagen oder abzubrechen, wenn die Sicherheit der Teilnehmenden und Betreuenden nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Im Krankheitsfall der Betreuenden von Erlebnisfahrten wird nach Möglichkeit ein Ersatz gesucht. Ist in Ausnahmefällen kein Ersatz verfügbar, reduzieren sich die Kosten um den Anteil der Betreuung durch Erlebnisfahrten.

9. Verantwortung

Sämtliche volljährigen Personen, welche an einer Veranstaltung von Erlebnisfahrten teilnehmen, sind für ihr komplettes Tun und Handeln selbst verantwortlich. Erlebnisfahrten trägt keine Aufsichtspflicht.

Bei minderjährigen Teilnehmenden liegt die Aufsichtspflicht bei einer definierten Person der Organisation oder bei den Erziehungsberechtigten der Teilnehmenden.

Erlebnisfahrten hat nur eine sogenannte Fachsportaufsicht bei von uns angeleiteten Aktivitäten.

Bei den Veranstaltungen wird die vollständige Zurechnungsfähigkeit der Teilnehmenden erwartet.

10. Vorbereitungsmaterial und Vorbesprechung

Je nach Veranstaltungsart können Vorbereitungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. In jedem Fall gibt es zu einer Veranstaltung eine Vorbesprechung (telefonisch, per Video-Chat, per E-Mail oder persönlich in Luzern). Sollte der Kunde bereits vor dem Termin Fragen haben oder den Besprechungstermin früher wünschen, kann jederzeit mit der zuständigen Person Kontakt aufgenommen werden.

Werden auf Ihren Wunsch Vorbesprechungen an einem anderen Ort durchgeführt, werden die dafür entstehenden Spesen (Reisespesen plus Stundenansatz) zusätzlich in Rechnung gestellt.

11. Änderungen an diesen Bedingungen

Über allfällige Änderungen an den AGB informieren wir Sie sofort schriftlich. In der Regel werden während eines laufenden Projekts keine Änderungen an den AGB vorgenommen.

Bei Fragen zu diesen Bedingungen dürfen Sie sich jederzeit an Cyril Anzelini wenden: +41 77 407 30 01 oder cyril.anzelini@erlebnis-fahrten.ch.

Erlebnisfahrten GmbH · Grossmatte 4 · 6014 Luzern · 041 464 18 28 · info@erlebnis-fahrten.ch